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Ich habe ein Reihenhaus, was muss ich beachten?

Grundsätzlich gilt, dass Solaranlagen so anzubringen sind, dass Feuer nicht auf andere Gebäudeteile und Nachbargrundstücke übertragen werden kann. Im Unterschied zur früheren Regelung, wonach fast durchgängig 1,25 Meter Abstand einzuhalten waren, muss seit Mai 2023 gar kein Abstand mehr integriert werden, wenn die Brandwände mindestens 0,3 Meter über die Bedachung herausragen.

Sind Brandwände oder Wände anstelle von Brandwänden nur bis unter das Dach geführt, können Solaranlagen mit bis zu 0,3 Meter Höhe über dem Dach mit einem Mindestabstand von 0,5 Metern errichtet werden. Dieser reduzierte Abstand wurde bereits 2022 in die Bremische Landesbauordnung übernommen. Das Risiko zusätzlicher Brände wird für überschaubar gehalten, insbesondere, weil die Brandweiterleitungsgefahr von Solaranlagen bis 0,3 Meter Höhe nicht besonders ausgeprägt ist und Nachbargebäude entweder durch die Brandwand geschützt sind oder die Feuerwehr wegen des Mindestabstandes von 0,5 Meter noch in der Lage ist die Dachhaut für wirksame Löscharbeiten zu öffnen.