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Ich habe eine Einliegerwohnung im Haus, kann der Mieter den PV-Strom mitnutzen?

Grundsätzlich ist das möglich, allerdings leider (noch) relativ kompliziert in der Umsetzung. Bei dem Stromverbrauch der Einliegerwohnung handelt es sich in der Regel nicht um Eigenverbrauch, sodass es sich um eine Stromlieferung an einen Dritten handelt. Der Anlagenbetreiber wird damit energierechtlich zum Energieversorgungsunternehmen und hat damit verbundene Pflichten. Weitere Infos dazu finden Sie hier. Wichtig ist, dass die Strommengen messtechnisch voneinander getrennt erfasst werden, damit beide Haushalte getrennt voneinander abgerechnet werden können. Stromsteuer und netzseitige Umlagen fallen in der Regel sowohl für den eigenverbrauchten als auch für den an einen Dritten vor Ort gelieferten PV-Strom nicht an. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Förderungen in Form des Mieterstromzuschlags in Frage kommen, weitere Infos dazu finden Sie hier.