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Was bedeutet Direktvermarktung?

Die Direktvermarktung ist etwas komplexer als die Einspeisevergütung und für Anlagen größer als 100 kWp verpflichtend. Hierbei muss der, z.B. auf dem eigenen Dach, erzeugte und ins Netz eingespeiste Strom entweder selber oder (in der Regel) durch einen beauftragten Direktvermarkter an der Strombörse verkauft werden. Die erzielten Erlöse an der Börse alleine reichen allerdings für einen wirtschaftlichen Betrieb nicht aus, so dass zusätzlich die sogenannte Marktprämie ausgezahlt wird. Diese Marktprämie ist die Differenz zwischen dem anzulegenden Wert der Anlage und dem durchschnittlichen monatlichen Börsenstrompreis. Aufgrund der aktuell hohen Strompreise an der Börse entfällt die Marktprämie derzeit in der Regel. Der anzulegende Wert der Anlage ist wie bei der Einspeisevergütung abhängig von der installierten Leistung und dem Inbetriebnahmezeitpunkt und ist hier zu finden: Website der Bundesnetzagentur. Auch diese Form der Förderung ist für 20 Jahre gesichert.
Weitere Infos zur Direktvermarktung finden Sie hier: BMWI Energiewende direkt erklärt