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Was ist umsatzsteuerlich zu berücksichtigen?

Für den Bereich der Umsatzsteuer gilt seit dem 1. Januar 2023 ein Umsatzsteuersatz von 0%, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden (Nullsteuersatz). Die Regelung gilt für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie z.B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher.

Bei Anlagen, die größer sind als 30 kW, lassen Sie sich am Besten von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin beraten.