Wird die Anlage ertragssteuerlich berücksichtigt?
Bei Anlagen bis 10 kWp können Sie dem Finanzamt seit Sommer 2021 mitteilen, dass keine Gewinnerzielungsabsichten vorliegen. Dann wird die Anlage nicht weiter berücksichtigt, da es sich um eine sogenannte "Liebhaberei" handelt. Für größere Anlagen gilt die Regelbesteuerung der Gewinne. Wir empfehlen die Beratung eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.
Ab 01.01.2023 sind Anlagen bis 30 kWp von der Ertragssteuer befreit!