Zum Inhalt springen

Wo muss ich meine neue PV-Anlage anmelden?

Wer eine neue PV-Anlage in Betrieb nimmt, muss diese bei unterschiedlichen Akteuren anmelden:
Netzbetreiber (Bei diesen Punkten werden Sie i.d.R. durch den Installationsbetrieb unterstützt):
• Netzanschlussbegehren und Abklärung Messstellenbetrieb (vor Inbetriebnahme)
• Mitteilung der Veräußerungsform nach dem EEG (§§ 21b; 21c EEG; ein Kalendermonat vor Inbetriebnahme)
• Anforderung der Inbetriebsetzung des Netzanschlusses (kurz vor/nach Inbetriebnahme)
• Hinweis: ein Einspeisevertrag ist nicht notwendig

Marktstammdatenregister:
• Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister
(online: www.marktstammdatenregister.de; innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme)