Was ist das Bremer Solargesetz und was muss ich beachten?
Das Land Bremen hat eine Solardachpflicht für Neubauten und Dachsanierungen eingeführt. Diese Regelung ist Teil des Klimaschutzprogramms, das darauf abzielt, den CO₂-Ausstoß drastisch zu reduzieren und bis 2038 Klimaneutralität zu erreichen. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die Solardachpflicht und was sie für Hauseigentümer*innen in Bremen und Bremerhaven bedeutet.
Was ist die Solardachpflicht?
Die Solardachpflicht ist eine Regelung, die vorschreibt, dass alle Neubauten und Dachsanierungen in Bremen mit einer Solaranlage (Photovoltaik) ausgestattet sein müssen. Ab Mai soll das Gesetz in Kraft treten, es gibt aber eine Übergangsregelung. Für Dachsanierungen gilt die Pflicht dann ab dem 1. Juli 2024, bei Neubauten ab dem 1. Juli 2025.
Was bedeutet das für Hauseigentümer*innen in Bremen?
Für Hauseigentümer*innen in Bremen bedeutet die Solardachpflicht, dass sie bei Neubauten eine Solaranlage (Photovoltaik)auf mindestens 50 Prozent der Bruttodachfläche installieren müssen. Auch bei grundlegenden Dachsanierungen muss eine Solaranlage bedacht werden. Hier gilt: Bei der Sanierung muss das Dach soweit ertüchtigt werden, dass eine Anlage darauf installiert werden kann. Zwei Jahre später sollte diese dann in Betrieb genommen werden. Wie groß diese sein muss, ist aktuell noch nicht abschließend geklärt.
Die Kosten für die Installation einer Solaranlage variieren je nach Größe und Leistung der Anlage. Sie können jedoch durch staatliche Förderprogramme und Einsparungen bei den Energiekosten über die Lebensdauer der Anlage ausgeglichen werden. Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau hat angekündigt, bis zu den Zeitpunkten der geltenden Verpflichtungen des Bremischen Solargesetzes ein Förderprogramm aufzusetzen, das Härten abfedern soll, die Angebote des Bundes nicht abdecken. Zur genauen Ausgestaltung der Förderung ist aktuell noch nichts bekannt.
Wenn Sie als Hauseigentümer*in eine Solaranlage installieren, können Sie auch von einer Einspeisevergütung profitieren. Das bedeutet, dass Sie für den Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen, sondern ins Netz einspeisen, eine Vergütung erhalten.
Ausnahmen von der Pflicht
Es gibt auch Ausnahmen von der Solardachpflicht. Wenn es technisch nicht möglich ist, eine Solaranlage zu installieren, zum Beispiel aufgrund von Schattenwurf oder Denkmalschutz, kann eine Ausnahme beantragt werden. Auch bei Dächern, die bereits über eine andere Form der Energiegewinnung wie zum Beispiel eine Windturbine verfügen, gilt die Solardachpflicht nicht. Darüber hinaus erkennt das Bremische Solargesetz insbesondere solarthermische Anlagen mit (teilweiser) Erfüllungswirkung an.
Fazit
Die Solardachpflicht in Bremen ist ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaschutz und erneuerbare Energien. Für Hauseigentümer*innen bedeutet dies, dass sie bei Neubauten und Dachsanierungen eine Solaranlage installieren müssen. Die Kosten für die Installation können jedoch durch Förderprogramme und Einsparungen bei den Energiekosten über die Lebensdauer der Anlage ausgeglichen werden.
Wenn Sie Fragen zur Solardachpflicht haben, können Sie sich an Ihre*n Energieberater*in oder an die Stadt Bremen wenden.
Alle aktuellen Informationen zur Solarpflicht und rund um das Thema Solarenergie gibt es dauerhaft unter:
solar-in-bremen.de